Wer nach der Mistress sucht, läuft in die (Selbst-)Zensur

Dies ist mir noch nie passiert, gleich zwei Mal werden Ergebnisse bei einer Suche ausgeblendet. Auf meine Google-Anfrage hin erhalte ich neben einigen Treffern zweimal die Meldung, dass bestimmte Ergebnisse aus rechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Wieso? Weshalb? Warum? Angabe eines Grundes für diese Blockade? Fehlanzeige beim ersten der blockierten Treffer. Es wird nur ein Link angeboten auf Chillingeffects.org angeboten, dort prangt in Englisch eine Überschrift  in Fettdruck:

German regulatory body reported illegal material

A URL that otherwise would have appeared in response to your search,
was not displayed because that URL was reported as illegal by a German
regulatory body.
Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den
wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in
Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig
ist.

http://www.chillingeffects.org/notice.cgi?sID=815

Das ist alles. That’s it. Nicht mehr und weniger.
Chilling Effectwörtlich am besten als „abschreckende Wirkung oder auch als abkühlende Wirkung“ zu übersetzen – ist ein amerikanischer Rechtsbegriff, der einen selbstregulierenden Interessenausgleich bezeichnet oder besser: bezeichnen sollte. Die Realität sieht in Bezug auf das Internet allerdings oft anders aus. Aus Angst vor möglichen juristischen Auseinandersetzungen üben viele Informationsanbieter vorab Selbstzenzur und stellen kritische Inhalte erst gar nicht online. Aus Furcht vor möglichen Abmahnungen wird so das auch in den USA verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung (Free Speech) untergraben, bemängeln Kritiker, statt eines berechtigten Interessenausgleiches finde de facto eine Selbstzensur statt.
Chillingeffects.org ist eine von der Electronic Frontier Foundation und mehreren Jura-Fakultäten von US-Universitäten gegründete Initiative, um diese Fälle zu dokumentieren und analysieren. Sie sammelt Abmahnverfügungen und wertet diese aus. Ziel ist es zu untersuchen, welche Auswirkungen Abmahnverfahren auf Meinungsfreiheit haben.
Im Fall der zweiten Blockade meiner Suchergebnisse erhalte ich über Chillingeffects.org wenigstens Links zu Scans eines deutschen Gerichtsurteils. Aufgrund eines Urteiles werden bestimmte Treffer unterdrückt.

Gerichtsurteil
Gerichtsurteil

Vollkommen klar, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber Google macht es sich zu einfach, wenn nur Ergebnisse ausgeblendet werden, ohne das dem oder der Suchenden gesagt wird, warum. Google könnte selbst die Gründe angeben, warum bestimmte Treffer unterdrückt werden. Das hülfe den Suchenden sehr, die Informationsblockade selbst zu bewerten. Wer solche Aufgaben an ein Uni-Projekt wegdeligiert, drückt sich vor dieser Verantwortung.
Zensur durch Google?
Zensur durch Google?

Ein weiterer Verdacht drängt sich auf: Die Google-Ergebnisseite spricht nur von „Rechtsgründen“ – es könnte also auch Angst vor einer möglichen Abmahnung sein. Unterwirft Google sich einer Selbstzensur, um sich keine Abmahung einzufangen? Einer Abmahung kann man widersprechen, dagegen auch gerichtlich vorgehen – und nur wenn ein Gericht es verbietet, dann blockiert man. Hat Google etwa kein Interesse an Informationsfreiheit? Was heißt dies für Länder, die kein Rechtsstaat sind und Informationen unterdrücken wollen?
Suchmaschinen sind die Gatekeeper für Informationen im Web. Sie bestimmen, was wir in der Online-Welt wahrnehmen. Sie filtern das Web für uns. Deshalb tragen sie und ihre Betreiber eine hohe Verantwortung – und sie brauchen unser Vertrauen in ihre Unabhängigkeit bei der Präsentation der Ergebnisse.
Hier kann sich Google noch verbessern.
PS: Ausgangspunkt meiner Google-Recherche war die Frage, wie die weibliche Form für Webmaster lautet: Webmistress oder Webmasterin: http://www.google.de/search?q=define%3A+webmistress

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